Wohngebäude · BEG-Förderung & Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Staatliche Zuschüsse, KfW-Kredite und Steuervorteile optimal für Ihr Zuhause nutzen

Ob neue Heizung, gedämmtes Dach, neue Fenster oder eine Komplettsanierung: Wir als Ihr zertifizierter Energieeffizienz-Experte der Deltatherm Energieberatung zeigen Ihnen verständlich, welche Fördermittel Ihrem Wohngebäude zustehen – und sichern Ihnen vor Baubeginn den maximalen Zuschuss.

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Ihr interaktiver Deltatherm Budget-Check

Wählen Sie die Wohneinheiten und den gewünschten Förder-Stichtag aus:

Ab 21.07.2026 (16 % Bonus)
Gebäudehülle & Technik (mit iSFP)
60.000 €
Ohne iSFP: 30.000 € Budget
Heizungstausch (KfW Budget)
28.000 €
Baubegleitung (BAFA Einzelmaßn.)
5.000 €
Davon 50 % Direktzuschuss
Effizienzhaus-Kredit (KfW 261)
150.000 €
+ 10.000 € Baubegleitung (50 %)
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1. Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle, Anlagentechnik & Heizungsoptimierung

Modernisieren Sie Ihr Eigenheim strukturiert und schrittweise – angefangen bei professioneller Wärmedämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke bis hin zu modernen Fenstern und effizienten Lüftungssystemen. Durch unsere fachkundige Begleitung und den iSFP-Fahrplan sichern wir Ihnen bei Deltatherm das maximale Fördervolumen.

Grün = Ihr Bonus-Vorteil / Maximalförderung Blau = Grundförderung ! = Für detaillierte Einblicke bitte mit der Maus über [!] fahren
Ihre geplante Maßnahme Grundzuschuss iSFP-Bonus (Fahrplan) WPB-Bonus (Altbau-Hebel) Maximal förderfähige Ausgaben (pro Jahr)
Gebäudehülle
Dämmung (Dach, Außenwand, Geschoss- & Kellerdecke), Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz
15 % +5 % auf Mehrbetrag ! Durch einen von Deltatherm erstellten Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich Ihr Investitionsrahmen. Auf alle Beträge oberhalb des regulären Limits (beim EFH von 30.000 € bis zu 60.000 €) erhalten Sie zusätzliche +5 % iSFP-Bonus! +5 % ab Q1/2027 (nur Dämmung) ! Weist Ihr Wohngebäude nachweislich eine sehr schlechte Energieeffizienzklasse (z. B. Klasse H mit über 250 kWh/(m²·a)) auf, gewährt der Staat für reine Dämmmaßnahmen an Hüllflächen einen zusätzlichen Extrabonus von +5 % ab dem ersten Euro. Ohne iSFP: 1. WE: 30.000 € | 2.–6. WE: je 15.000 € | ab 7. WE: je 8.000 €

Mit Deltatherm iSFP (doppeltes Budget):
1. WE: 60.000 € | 2.–6. WE: je 30.000 € | ab 7. WE: je 15.000 €
Anlagentechnik
z. B. Lüftungsanlagen, digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
15 % +5 % auf Mehrbetrag — Gemeinsames Jahresbudget mit der Gebäudehülle
Heizungsoptimierung (Effizienz)
z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Regelungstechnik
15 % +5 % auf Mehrbetrag — Gemeinsames Jahresbudget mit der Gebäudehülle
Heizungsoptimierung (Emissionen)
Maßnahmen zur Reduktion von Staubemissionen bei Biomasse (Partikelabscheider)
50 % — — Gemeinsames Jahresbudget mit der Gebäudehülle
Fachplanung & Baubegleitung
Energetische Fachplanung, Angebotsprüfung & Baubegleitung durch Deltatherm
50 % — — Separater zusätzlicher Fördertopf:
• Ein- und Zweifamilienhäuser: 5.000 €
• Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE): 2.000 € je WE (max. 20.000 € pro Jahr)
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2. KfW-Heizungsförderung: Sinkende Zuschüsse bis 2030

Förder-Stichtag & Bonus-Zeitplan anpassen: Ändern Sie hier oder im oberen Rechner den Stichtag – alle Tabellenwerte aktualisieren sich synchron.
Ab 21.07.2026 (16 % Bonus)

Für den Austausch Ihrer Heizungsanlage gilt bei der KfW ein eigenständiges Regelwerk – ein Sanierungsfahrplan (iSFP) ist hierfür nicht erforderlich. Selbstnutzer können von Zuschüssen von bis zu 80 % (unter Berücksichtigung von Einkommens- und Familienkomponenten 21.07.2026–31.01.2027) profitieren. Bei vermieteten Objekten setzt sich die Förderung aus einer 30-prozentigen Basis und dem tagesaktuellen Klimageschwindigkeitsbonus zusammen (maximal 46 %).

Heizsystem / Netzanschluss Grundförderung Klimageschwindigkeits-Bonus Einkommens-Bonus + Familie Maximaler Zuschuss
Wärmepumpe
Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser
30 % i Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen ab Q1/2027:
• Nachgewiesener EU-Herstellungsnachweis: 15 % Basis + 15 % Wertschöpfung = 30 %
• Ohne EU-Herstellungsnachweis: 15 % Grundförderung
+16 % (sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %) +40 % / +30 % / +10 % + Familie (ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum) Selbstnutzung: max. 80 %
Vermietung: max. 46 %
Biomasseheizung
Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzheizung (emissionsarm)
30 % +16 % (sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %) +40 % / +30 % / +10 % + Familie (ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum) Selbstnutzung: max. 80 %
Vermietung: max. 46 %
Solarthermieanlage & Wärmenetze 30 % +16 % (sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %) +40 % / +30 % / +10 % + Familie (ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum) Selbstnutzung: max. 80 %
Vermietung: max. 46 %
Fachplanung & Baubegleitung Heizung In der Heizungsförderung enthalten — — In der Heizungsförderung enthalten: Notwendige Aufwendungen für professionelle Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung werden anteilig im Rahmen der jeweiligen Heizungs-Förderhöchstgrenze quotal bezuschusst.

Heizungsförderung: Austauschlogik ab Q1/2027

Um unerwünschte Mitnahmeeffekte bei Modernisierungsvorhaben zu unterbinden, differenziert die Bundesförderung ab dem Jahr 2027 exakt nach technischer Bauart und Inbetriebnahmetermin der Altanlage:

  • Anlage vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen: Beim Austausch einer dezentralen Anlage zur Wärmeerzeugung (z. B. Gasetagenheizungen oder Gas-Einzelöfen) werden pauschal nur 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt. Die Prozentsätze (Grundförderung und Boni) werden somit nur auf dieses Viertel der tatsächlichen Rechnung angewendet.
  • Anlage seit dem 01.01.2008 in Betrieb oder Netzanschluss bereits vorhanden: Der Einbau einer weiteren Anlage zur Wärmeerzeugung beziehungsweise der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ist grundsätzlich nicht förderfähig. Ausnahme: Der Ersatz eines mit Gas, Öl oder Kohle betriebenen Wärmeerzeugers in einem bivalenten System (z. B. als intelligentes Kombi- oder Hybridsystem mit einer neuen Wärmepumpe) bleibt ausdrücklich förderfähig.
bis 80 % / 46 %
Maximaler Zuschuss
Selbstnutzung: max. 80 % | Vermietung: max. 46 %
−10.000 €
Familienfreibetrag
Pro minderjährigem Kind im Haushalt mindert sich das anrechenbare zvE pauschal um 10.000 €.
Degression
Stichtagsabhängige Basis
Die Obergrenze für die 1. Wohneinheit sinkt ab Februar 2027 schrittweise ab.
16 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Beginnt bei 16 % und reduziert sich ab 2027 halbjährlich planmäßig.
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3. Energetische Einsparpotenziale & Endenergiekosten-Einsparung

Welche Baumaßnahme bringt an Ihrem spezifischen Immobilientyp die höchste Einsparung? Nutzen Sie unseren integrierten Baualtersklassen-Analysator.

GEBÄUDETYP- & EFFIZIENZ-CHECK

Gebäudeprofil & Endenergiekosten-Ersparnis

Ausgangslage für Altbauten (1850–1949): Mehr als 63 % dieser Bestandsbauten ordnen sich in den energieintensiven Klassen E bis H ein. Da hier der spezifische Primärenergiebedarf am höchsten ist, erzielen Dämmmaßnahmen die absolut größten relativen Effekte.

1. Dämmung Dach / oberster Gebäudeabschluss ca. 25 % Einsparung (~15 €/m² Endenergiekosten-Ersparnis)
Wärmeverlust nach oben stoppen
2. Dämmung Außenwand (Fassade / WDVS / Einblasdämmung) ca. 30 % Einsparung (~18 €/m² Endenergiekosten-Ersparnis)
Massive Hüllflächen-Entlastung
3. Dämmung unterer Gebäudeabschluss (Kellerdecke / Bodenplatte) ca. 12 % Einsparung (~7 €/m² Endenergiekosten-Ersparnis)
Schluss mit kalten Füßen
4. Erneuerung von Fenstern & Außentüren ca. 15 % Einsparung (~9 €/m² Endenergiekosten-Ersparnis)
Zugluft & Wärmebrücken beseitigen
5. Heizungstausch (Wärmepumpe / Biomasse) — IMMER ZUM SCHLUSS! Gekrönt mit vorheriger Dämmung: bis zu 40–50 % Gesamt-Einsparung
Perfekt dimensioniert & extrem sparsam

Der Deltatherm-Grundsatz: Warum der Heizungstausch immer an letzter Stelle steht

Wird eine moderne Wärmepumpe in ein ungedämmtes Bestandsgebäude integriert, erfordert dies aufgrund hoher Transmissionswärmeverluste enorme Vorlauftemperaturen, was den Strombedarf drastisch erhöht.

Optimale Dimensionierung & Vermeidung von Taktung: Durch eine vorgelagerte Hüllflächendämmung sinkt die thermische Heizlast des Gebäudes spürbar. Die neue Heizungsanlage kann folglich kompakter dimensioniert werden. Dank niedriger Systemtemperaturen arbeitet der Kompressor im optimalen Hocheffizienzbereich und schont durch ruhigen, gleichmäßigen Betrieb die gesamte Anlagentechnik.

STEUERLICHE ALTERNATIVE · § 35c EStG & STRATEGIE ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

4. Steuerlicher Sanierungsbonus für Selbstnutzer (§ 35c EStG)

Ist Ihr selbstgenutztes Wohnobjekt älter als 10 Jahre, bietet der direkte steuerliche Abzug nach § 35c EStG in vielen Fällen eine extrem unbürokratische Alternative zur klassischen Zuschussförderung.

20 % Steuerabzug
Bis zu 40.000 € Ersparnis
Direkte Reduktion Ihrer tariflichen Einkommensteuerlast verteilt über 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %) auf anrechenbare Kosten bis 200.000 €.
50 % Sofortabzug
Für unsere Energieberatung
Die Honorarkosten für unsere gelisteten Energieeffizienz-Experten (Planung & Baubegleitung) setzen Sie zu 50 % im ersten Jahr ab.
Kein Vorab-Antrag
Reichtum an Flexibilität
Es ist kein behördlicher Förderantrag vor Baubeginn vorgeschrieben. Der Nachweis erfolgt unkompliziert per Fachunternehmererklärung.

Wichtiger Hinweis & gesetzliche Voraussetzungen:

Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und das Mindestalter von zehn Jahren erfüllt. Eine parallele Kombination mit anderen steuerfreien Fördermitteln oder zinsverbilligten Krediten für dieselben Aufwendungen ist ausgeschlossen.

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5. Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG): Ganzheitliche Modernisierung

Planen Sie eine umfassende Komplettsanierung zum Effizienzhaus? Profitieren Sie von attraktiven zinsverbilligten Förderkrediten der KfW inklusive lukrativer Tilgungszuschüsse.

Förderfähige Stufe Tilgungszuschuss Kommunaler Zuschuss NH-Klasse WPB-Bonus SerSan-Bonus Förderhöchstgrenze
EH Denkmal EE 5 % 10 % +5 % — — 150.000 €
Kreditsumme je Wohneinheit
EH 85 EE kein Tilgungszuschuss 10 % +5 % — — 150.000 €
Kreditsumme je Wohneinheit
EH 70 EE kein Tilgungszuschuss 15 % +5 % +10 % +5 % 150.000 €
Kreditsumme je Wohneinheit
EH 55 EE 5 % 20 % +5 % +10 % +15 % 150.000 €
Kreditsumme je Wohneinheit
EH 40 EE 10 % 25 % +5 % +10 % +15 % 150.000 €
Kreditsumme je Wohneinheit
Fachplanung und Baubegleitung
separater Fördertatbestand
50 % 50 % — — — 10.000 € Kreditsumme je Vorhaben
bei Ein- und Zweifamilienhäusern; bei Mehrfamilienhäusern ab 3 WE: 4.000 € je WE, insgesamt max. 40.000 € je Vorhaben und neu erreichter Effizienzhaus-Stufe

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: Wann ist der Einbau verpflichtend?

Bei einer Sanierung auf das ambitionierte Niveau EH 40 EE oder im Rahmen der Inanspruchnahme der NH-Klasse ist eine Integration von Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung zwingend vorgeschrieben.

  • Vorgabe bei EH 40 EE & NH-Klasse: Die raumlufttechnischen Anlagen müssen die normgerechten Außenluftvolumenströme sicherstellen. Ob zentral, dezentral oder kombiniert – eine fachgerechte Einregulierung ist nachzuweisen.
  • Optionale Stufen: In den Effizienzhaus-Klassen EH Denkmal EE, 85 EE, 70 EE und 55 EE ist ohne Beantragung der Nachhaltigkeitsklasse keine Pflichtlüftung vorgeschrieben.

ℹ️ Inforeiter zur Neuausrichtung der NH-Klasse & LCA-Bilanzierung

Die Nachhaltigkeits-Klasse wird künftig neu konzipiert: Bislang war der Zugang an das sehr aufwendige QNG-Siegel gekoppelt. Zukünftig soll die Erfüllung definierter Treibhausgas-Grenzwerte über eine schlankere Lebenszyklusanalyse (LCA-Bilanzierung) für das sanierte Gebäude genügen.

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