Ob neue Heizung, gedämmtes Dach, neue Fenster oder eine Komplettsanierung: Wir als Ihr zertifizierter Energieeffizienz-Experte der Deltatherm Energieberatung zeigen Ihnen verständlich, welche Fördermittel Ihrem Wohngebäude zustehen – und sichern Ihnen vor Baubeginn den maximalen Zuschuss.
Wählen Sie die Wohneinheiten und den gewünschten Förder-Stichtag aus:
Modernisieren Sie Ihr Eigenheim strukturiert und schrittweise – angefangen bei professioneller Wärmedämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke bis hin zu modernen Fenstern und effizienten Lüftungssystemen. Durch unsere fachkundige Begleitung und den iSFP-Fahrplan sichern wir Ihnen bei Deltatherm das maximale Fördervolumen.
| Ihre geplante Maßnahme | Grundzuschuss | iSFP-Bonus (Fahrplan) | WPB-Bonus (Altbau-Hebel) | Maximal förderfähige Ausgaben (pro Jahr) |
|---|---|---|---|---|
| Gebäudehülle Dämmung (Dach, Außenwand, Geschoss- & Kellerdecke), Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz |
15 % | +5 % auf Mehrbetrag ! Durch einen von Deltatherm erstellten Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich Ihr Investitionsrahmen. Auf alle Beträge oberhalb des regulären Limits (beim EFH von 30.000 € bis zu 60.000 €) erhalten Sie zusätzliche +5 % iSFP-Bonus! | +5 % ab Q1/2027 (nur Dämmung) ! Weist Ihr Wohngebäude nachweislich eine sehr schlechte Energieeffizienzklasse (z. B. Klasse H mit über 250 kWh/(m²·a)) auf, gewährt der Staat für reine Dämmmaßnahmen an Hüllflächen einen zusätzlichen Extrabonus von +5 % ab dem ersten Euro. |
Ohne iSFP: 1. WE: 30.000 € | 2.–6. WE: je 15.000 € | ab 7. WE: je 8.000 € Mit Deltatherm iSFP (doppeltes Budget): 1. WE: 60.000 € | 2.–6. WE: je 30.000 € | ab 7. WE: je 15.000 € |
| Anlagentechnik z. B. Lüftungsanlagen, digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung |
15 % | +5 % auf Mehrbetrag | — | Gemeinsames Jahresbudget mit der Gebäudehülle |
| Heizungsoptimierung (Effizienz) z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Regelungstechnik |
15 % | +5 % auf Mehrbetrag | — | Gemeinsames Jahresbudget mit der Gebäudehülle |
| Heizungsoptimierung (Emissionen) Maßnahmen zur Reduktion von Staubemissionen bei Biomasse (Partikelabscheider) |
50 % | — | — | Gemeinsames Jahresbudget mit der Gebäudehülle |
| Fachplanung & Baubegleitung Energetische Fachplanung, Angebotsprüfung & Baubegleitung durch Deltatherm |
50 % | — | — |
Separater zusätzlicher Fördertopf: • Ein- und Zweifamilienhäuser: 5.000 € • Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE): 2.000 € je WE (max. 20.000 € pro Jahr) |
Für den Austausch Ihrer Heizungsanlage gilt bei der KfW ein eigenständiges Regelwerk – ein Sanierungsfahrplan (iSFP) ist hierfür nicht erforderlich. Selbstnutzer können von Zuschüssen von bis zu 80 % (unter Berücksichtigung von Einkommens- und Familienkomponenten 21.07.2026–31.01.2027) profitieren. Bei vermieteten Objekten setzt sich die Förderung aus einer 30-prozentigen Basis und dem tagesaktuellen Klimageschwindigkeitsbonus zusammen (maximal 46 %).
| Heizsystem / Netzanschluss | Grundförderung | Klimageschwindigkeits-Bonus | Einkommens-Bonus + Familie | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
|
Wärmepumpe Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser |
30 % i
Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen ab Q1/2027: • Nachgewiesener EU-Herstellungsnachweis: 15 % Basis + 15 % Wertschöpfung = 30 % • Ohne EU-Herstellungsnachweis: 15 % Grundförderung |
+16 % (sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %) | +40 % / +30 % / +10 % + Familie (ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum) | Selbstnutzung: max. 80 % Vermietung: max. 46 % |
| Biomasseheizung Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzheizung (emissionsarm) |
30 % | +16 % (sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %) | +40 % / +30 % / +10 % + Familie (ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum) | Selbstnutzung: max. 80 % Vermietung: max. 46 % |
| Solarthermieanlage & Wärmenetze | 30 % | +16 % (sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %) | +40 % / +30 % / +10 % + Familie (ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum) | Selbstnutzung: max. 80 % Vermietung: max. 46 % |
| Fachplanung & Baubegleitung Heizung | In der Heizungsförderung enthalten | — | — | In der Heizungsförderung enthalten: Notwendige Aufwendungen für professionelle Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung werden anteilig im Rahmen der jeweiligen Heizungs-Förderhöchstgrenze quotal bezuschusst. |
Um unerwünschte Mitnahmeeffekte bei Modernisierungsvorhaben zu unterbinden, differenziert die Bundesförderung ab dem Jahr 2027 exakt nach technischer Bauart und Inbetriebnahmetermin der Altanlage:
Welche Baumaßnahme bringt an Ihrem spezifischen Immobilientyp die höchste Einsparung? Nutzen Sie unseren integrierten Baualtersklassen-Analysator.
Ausgangslage für Altbauten (1850–1949): Mehr als 63 % dieser Bestandsbauten ordnen sich in den energieintensiven Klassen E bis H ein. Da hier der spezifische Primärenergiebedarf am höchsten ist, erzielen Dämmmaßnahmen die absolut größten relativen Effekte.
Wird eine moderne Wärmepumpe in ein ungedämmtes Bestandsgebäude integriert, erfordert dies aufgrund hoher Transmissionswärmeverluste enorme Vorlauftemperaturen, was den Strombedarf drastisch erhöht.
Optimale Dimensionierung & Vermeidung von Taktung: Durch eine vorgelagerte Hüllflächendämmung sinkt die thermische Heizlast des Gebäudes spürbar. Die neue Heizungsanlage kann folglich kompakter dimensioniert werden. Dank niedriger Systemtemperaturen arbeitet der Kompressor im optimalen Hocheffizienzbereich und schont durch ruhigen, gleichmäßigen Betrieb die gesamte Anlagentechnik.
Ist Ihr selbstgenutztes Wohnobjekt älter als 10 Jahre, bietet der direkte steuerliche Abzug nach § 35c EStG in vielen Fällen eine extrem unbürokratische Alternative zur klassischen Zuschussförderung.
Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und das Mindestalter von zehn Jahren erfüllt. Eine parallele Kombination mit anderen steuerfreien Fördermitteln oder zinsverbilligten Krediten für dieselben Aufwendungen ist ausgeschlossen.
Planen Sie eine umfassende Komplettsanierung zum Effizienzhaus? Profitieren Sie von attraktiven zinsverbilligten Förderkrediten der KfW inklusive lukrativer Tilgungszuschüsse.
| Förderfähige Stufe | Tilgungszuschuss | Kommunaler Zuschuss | NH-Klasse | WPB-Bonus | SerSan-Bonus | Förderhöchstgrenze |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EH Denkmal EE | 5 % | 10 % | +5 % | — | — | 150.000 € Kreditsumme je Wohneinheit |
| EH 85 EE | kein Tilgungszuschuss | 10 % | +5 % | — | — | 150.000 € Kreditsumme je Wohneinheit |
| EH 70 EE | kein Tilgungszuschuss | 15 % | +5 % | +10 % | +5 % | 150.000 € Kreditsumme je Wohneinheit |
| EH 55 EE | 5 % | 20 % | +5 % | +10 % | +15 % | 150.000 € Kreditsumme je Wohneinheit |
| EH 40 EE | 10 % | 25 % | +5 % | +10 % | +15 % | 150.000 € Kreditsumme je Wohneinheit |
| Fachplanung und Baubegleitung separater Fördertatbestand |
50 % | 50 % | — | — | — | 10.000 € Kreditsumme je Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern; bei Mehrfamilienhäusern ab 3 WE: 4.000 € je WE, insgesamt max. 40.000 € je Vorhaben und neu erreichter Effizienzhaus-Stufe |
Bei einer Sanierung auf das ambitionierte Niveau EH 40 EE oder im Rahmen der Inanspruchnahme der NH-Klasse ist eine Integration von Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung zwingend vorgeschrieben.
Die Nachhaltigkeits-Klasse wird künftig neu konzipiert: Bislang war der Zugang an das sehr aufwendige QNG-Siegel gekoppelt. Zukünftig soll die Erfüllung definierter Treibhausgas-Grenzwerte über eine schlankere Lebenszyklusanalyse (LCA-Bilanzierung) für das sanierte Gebäude genügen.
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen einer allgemeinen Orientierung und spiegeln den Wissensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Trotz sorgfältiger redaktioneller Bearbeitung übernehmen wir keine Garantie für die vollständige Richtigkeit, fehlerfreie Darstellung oder tagesaktuelle Gültigkeit der Inhalte. Verbindlich sind ausschließlich die gesetzlichen Normen, offiziellen Bekanntmachungen sowie die verbindlichen Vorgaben der jeweiligen Behörden und Fördermittelgeber. Diese Ausführungen stellen keine individuelle Energie-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir empfehlen, jeden spezifischen Einzelfall vor technischen oder finanziellen Entschlüssen durch qualifizierte Fachkräfte prüfen zu lassen.
Lassen Sie uns Ihr Vorhaben individuell besprechen. Unsere Vor-Ort-Analyse für 300 € zzgl. 19 % MwSt. (357 € inkl. MwSt.) wird bei anschließender Beauftragung eines Sanierungsfahrplans (iSFP) zu 100 % verrechnet.
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